Benutzen Sie die Sonnenblenden, um sich gegen die Blendung durch von vorn oder von der Seite eintretendes Sonnenlicht zu schützen.
Um eine Sonnenblende zu benutzen, klappen Sie diese nach unten.
Um sich gegen seitlich eintretendes Sonnenlicht zu schützen, klappen Sie eine Sonnenblende nach unten, lösen Sie die Blende aus der Rasthalterung (1) und drehen Sie die Blende zur Seite.
Klappen Sie danach die Spiegelabdeckung (2) nach oben.
Wenn Sie die Schminkspiegelleuchte benutzen möchten, schalten Sie sie ein.
(ausstattungsabhängig)
ANMERKUNG Schließen Sie die Spiegelabdeckung nach Gebrauch sorgfältig und klappen Sie danach die Sonnenblende in die ursprüngliche Lage über der Windschutzscheibe.
ACHTUNG
- Schminkspiegelleuchte
(ausstattungsabhängig)
Wenn die Schminkspiegelleuchte
nicht benötigt wird, lassen Sie den
Schalter immer in der Stellung AUS. Wenn die Sonnenblende mit eingeschalteter Lampe hochgeklappt wird, kann dies die Batterie entladen oder die Sonnenblende beschädigen. |
VORSICHT Achten Sie bei der Verwendung der Sonnenblende darauf, dass sie Ihre Sicht nicht einschränkt |
Wie Sie die Schminkspiegelleuchte benutzen, erfahren Sie unter "Innenraumbeleuchtung" in diesem Abschnitt
Gurte sorgfältig behandeln
Sicherheitsgurtsysteme dürfen niemals
zerlegt oder verändert werden. Achten
Sie auch immer darauf, dass die
Gurtbänder und die anderen
Komponenten der Gurtsysteme nicht von
Sitzgelenken und Türen oder aus
anderen Ursachen beschädigt werden.
VORSICHT
Wenn Sie ...
Armaturenbrett im Überblick
Kombiinstrument
Signalhorn
Audio-Lenkradtasten*
Schalter automatische
Geschwindigkeitsregelung/
Geschwindigkeitsbegrenzer*
Fahrerairbag*
Zündschalter* oder Knopf ENGINE
START/STOP*
Audio*
Kontrollleuchte "Beifahrerairbag
ein/aus
Zentraler Türverriegel ...
Abgasregelung
Das Abgasregelsystem Ihres Fahrzeugs
unterliegt einer schriftlichen begrenzten
Garantie. Informationen zu dieser
Garantie entnehmen Sie bitte dem
Garantieheft, welches zusammen mit
dem Fahrzeug geliefert wurde.
Ihr Fahrzeug ist mit einem
Abgasregelsystem zur Erfüllung
sämtlicher ...