Der Wagenheber im Hyundai i30 GD ist mit einem Sicherheitshinweis-Aufkleber versehen, der alle relevanten Vorgaben enthält: Maximal zulässige Last, korrekte Ansatzpunkte, Untergrundbedingungen und Verhaltensregeln beim Anheben. Hyundai betont: Niemals unter dem angehobenen Fahrzeug arbeiten oder den Motor starten. Die EU-Konformitätserklärung bestätigt die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards. Für maximale Sicherheit gilt: Wagenheber nur senkrecht ansetzen, Fahrzeug gegen Wegrollen sichern und alle Anweisungen strikt befolgen. Der i30 GD zeigt, wie durchdachte Technik und klare Kommunikation Unfälle vermeiden helfen.

Der tatsächlich im Fahrzeug angebrachte Wagenheber-Aufkleber kann von der Abbildung abweichen. Nähere Angaben finden Sie auf dem Aufkleber am Wagenheber
EU- Konformitätserklärung für den Wagenheber

Der Wagenheber-Aufkleber im Hyundai i30 II Gen enthält wichtige Informationen zur sicheren Nutzung des Wagenhebers. Angaben wie Modellbezeichnung, maximale Last und die korrekten Ansatzpunkte helfen, Fehler beim Anheben des Fahrzeugs zu vermeiden.
Besonders wichtig ist die Einhaltung der Sicherheitsregeln: Feststellbremse anziehen, Motor ausschalten und niemals unter einem angehobenen Fahrzeug arbeiten. Die Hinweise zur Positionierung und zum Untergrund sind essenziell für die Stabilität während des Radwechsels.
Der Hyundai i30 (2011–2017) bietet mit seinem serienmäßigen Wagenheber eine zuverlässige Lösung für den Notfall – vorausgesetzt, die Hinweise auf dem Aufkleber werden konsequent beachtet.
Hyundai i30. Doppelkupplungsgetriebe. Funktionsweise Doppelkupplungsgetriebe
Betätigen Sie beim Schalten das
Bremspedal und die Taste der Wählhebelsperre.
(Falls keine Schaltsperre verbaut ist, muss das Bremspedal nicht betätigt werden.
Dennoch wird empfohlen, das Bremspedal zu betätigen, damit sich das Fahrzeug
nicht
versehentlich in Bewegung setzen kann.
Hyundai i30. Motorkühlmittel
Das Überdruck-Kühlsystem Ihres
Fahrzeugs ist werkseitig mit einem
ganzjährig verwendbaren Frostschutz- &
Kühlmittel gefüllt.
Prüfen Sie die Frostschutzwirkung und
den Kühlmittelstand mindestens einmal
im Jahr, vorzugsweise vor Winterbeginn
und vor Fahrten in kältere Gebiete.